Hausordnung und Vermietung von Bäumle, Holzhaus und Café Ö
Baeumlescafe Baeumlescafe
Unserer Grundstücke und Vereinsheime sind vorrangig für unsere Jugendarbeit bestimmt. Unter Anerkennung der jeweilgen Hausordnung können Holzhaus, Bäumle und Cafe Ö jedoch angemietet werden. Dafür gelten unterschiedliche Regelungen, die hier im Überblick dargestellt sind:

Holzhaus
Bäumle
Cafe Ö
mietbar von
auch von Nicht-Mitarbeitern
nur von CVJM-Mitarbeitern
nur von CVJM-Mitarbeitern
Miet-Regelung
1 x pro Jahr für CVJM-Mitarbeiter frei
Nicht-Mitarbeiter müssen in jedem Falle Miete bezahlen
1 x pro Jahr für CVJM-Mitarbeiter frei
bei weiteren Anmietungen müssen auch CVJM-Mitarbeiter Miete bezahlen
auch CVJM-Mitarbieter müssen Miete bezahlen
Miete
30.- €
30.- €
30.- €
Kaution
0.- €
0.- €
50.- €
Ansprechpartner
Anne Faller
Anne Faller
Roland Hartmann
Hausordnung und Mietvertrag
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letzte Änderung 01.04.2007, hr